Aktivrente

Die Regelung zur Aktivrente, mit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Rentenalter 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können, ist gemäß dem Aktivrentengesetz vom 22.12.2025 zum 1.1.2026 in Kraft getreten (§ 3 Nr. 21 EStG).

Möglich ist die Aktivrente ab dem Monat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze bei regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Durch die Berücksichtigung der Übergangsregelung wird auch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahrgang 1964 entsprechend berücksichtigt.

Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft sowie über die Regelaltersgrenze hinaus aktive Beamte und geringfügig Beschäftigte sind von der Regelung ausgeschlossen.

Die Steuerfreiheit wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Es gilt das Monatsprinzip. Das in einem Monat nicht ausgeschöpfte steuerfreie Volumen kann daher nicht auf andere Monate übertragen werden.

In der Sozialversicherung werden Beiträge fällig.