Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 mit einem Entgelt zwischen 400,01 bis 450 Euro in die Gleitzone fielen, gilt die frühere Gleitzonenregelung bis zum 31. Dezember 2014 weiter. Wählen Sie daher im Feld Übergangsregelung Gleitzone = ja.
Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 2013 ein Arbeitsentgelt zwischen 800,01, und 850 Euro erhalten haben, können wählen:
- Die bisherigen Regelungen sollen weiter gelten. Setzen Sie in diesem Fall: Übergangsregelung Gleitzone = ja.
- Die neue Gleitzonenregelung soll angewendet werden (Wahlmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2014). Setzen Sie in diesem Fall: Übergangsregelung Gleitzone = nein.
Arbeitnehmer ab vollendetem 23. Lebensjahr, die keine Elterneigenschaft beim Arbeitgeber nachgewiesen haben, also kinderlos sind, müssen einen zusätzlichen Beitrag von 0,35 % (bis 31.12.2021 = 0,25 %) zur Pflegeversicherung leisten.