Aufbewahrungsfristen bestimmen, wie lange Belege, Nachweise und sonstige Aufzeichnungen, die für die Unternehmen meist keinerlei aktuelle Bedeutung mehr haben, aufgehoben werden müssen. Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Akte bzw. in dem Konto vorgenommen worden ist. Regelmäßig werden in diesem Jahr auch die Akte bzw. das Konto geschlossen.
Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom 29.10.2024 ist die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen von grundsätzich 10 Jahre auf 8 Jahre verkürzt worden.