Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen bestimmen, wie lange Belege, Nachweise und sonstige Aufzeichnungen, die für die Unternehmen meist keinerlei aktuelle Bedeutung mehr haben, aufgehoben werden müssen. Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Akte bzw. in dem Konto vorgenommen worden ist. Regelmäßig wird in diesem Jahr auch die Akte bzw. das Konto geschlossen.

Im Kalenderjahr 2024 entfällt für folgende Belege die Aufbewahrungspflicht:

Belegart Letzte Eintragung vor
Abrechnungsunterlagen 2014
Arbeitsanweisungen
zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen, Konzernberichten, EDV-Buchführung
2014
Bankbelege 2014
Beitragsabrechnungen
Sozialversicherung
2014
Bilanz 2014
Buchungsbelege
Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge usw.
2014
Gehaltslisten 2014
Gewinn- und Verlustrechnung 2014
Jahresabschluss 2014
Journale
für Hauptbuch und Kontokorrent
2014
Kassenbücher und Kassenblätter 2014
Kontenpläne
Kontenplanänderungen
2014
Kreditunterlagen nach Ablauf des Kreditvertrags 2018
Lohnlisten 2018
Prozessakten 2014
Rechnungen  
Offene-Posten-Buchhaltung 2014
keine Offene-Posten-Buchhaltung 2014
Schriftwechsel 2018
Steuererklärungen  
Steuerunterlagen (soweit nicht für Finanzverwaltung von Bedeutung) 2018