Aushänge

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Reihe von Gesetzen an geeigneter Stelle auszuhängen oder seit dem Bürokratieentlastungsgesetz elektronisch (z.B. im Intranet) bereitzustellen und auf diese Weise bekannt zu machen. Darüber hinaus gibt es auch noch einige tarifliche und betriebsverfassungsrechtliche Aushangpflichten.

Übersicht über die wichtigsten Aushangpflichten:

GesetzParagrafInhalt
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 16 Abs. 1Bereitstellung des Gesetzestextes einschließlich betriebsspezifischer Arbeitszeitregelungen; digitale Bereitstellung nach BEG IV zulässig
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)§ 77 Abs. 2Auslegen der für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)§ 12 Abs. 5Aushang des Gesetzestextes und des § 61b ArbGG,
Informationen über zuständige Beschwerdestellen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)§§ 47, 48Nach Novelle zum 1. 1. 2025: digitale Bereitstellung über betriebsübliche Informations- und Kommunikationstechnik zulässig (§ 47 n. F. JArbSchG 2025)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)§ 26Aushang oder digitale Bereitstellung des Gesetzestextes in Betrieben mit mehr als drei beschäftigten Frauen
Tarifvertragsgesetz (TVG)§ 8Auslegen der für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge
DGUV Vorschrift 1§ 24 Abs. 5Aushang bzw. Bereitstellung von Informationen zu Erster Hilfe und Notfallrufnummern

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

z. B. Arbeitsstättenrichtlinie Abschnitt 6 ASR A1.3Aushang bzw. Bereitstellung von Notfall- und Rettungsplänen, Verhaltenshinweisen, Notrufnummern, ASR A1.3 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) in Auszügen
Bürgerliches Gesetzbuch in Auszügen
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) und Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV) soweit im Betrieb relevant
Druckluftverordnung (Name, Anschrift und Telefonnummer des ermächtigten Arztes)soweit im Betrieb relevant
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)(Betriebsanweisungen)soweit im Betrieb relevant
Heimarbeitsgesetz§§ 6, 7a, 8, 19 Abs. 2soweit relevant
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) jeweils für Betrieb relevante

 Darüber hinaus wird der Aushang (auch digital möglich) folgender Gesetze (soweit sinnvoll) empfohlen: