Basistarif

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den GKV-Höchstbeitrag zuzüglich des für das Kalenderjahr festgelegten durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrages nicht überschreiten.

Die Prämie des Basistarifes richtet sich aktuell nur nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitszustand. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es nicht. Außerdem besteht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein sogenannter Kontrahierungszwang, d. h. eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen.

Um leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln zu können, werden die Alterungsrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifes mit übertragen.