Elektronische Patientenakte

Seit 01.01.2021 wird die Elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten bzw. Patienten zur Verfügung  gestellt. Sie dient dem Austausch der Daten über den Versicherten/Patienten zwischen allen Behandlern, also Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern usw. In der Patientenakte sollen alle Befunde, Notfalldaten, Therapien, Medikationen, Behandlungsberichte sowie Impfungen gespeichert  werden, allerdings nur, wenn der Versicherte zustimmt. 

Seit dem 01.01.2022 können Versicherte über ihr Smartphone oder Tablet für jedes gespeicherte Dokument einzeln bestimmen, wer darauf zugreifen darf.