Die Elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.01.2026 für alle Leistungserbringer verpflichtend. Sie dient dem Austausch der Daten über den Versicherten/Patienten zwischen allen Behandlern, also Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern usw. In der Patientenakte sollen alle Befunde, Notfalldaten, Therapien, Medikationen, Behandlungsberichte sowie Impfungen gespeichert werden, allerdings nur, wenn der Versicherte zustimmt.
Versicherte können über ihr Smartphone oder Tablet für jedes gespeicherte Dokument einzeln bestimmen, wer darauf zugreifen darf.