Flexi-Rente

Ziele des „Flexi-Rentengesetzes“ sind eine Verlängerung der individuellen Lebensarbeitszeit der Beschäftigten und eine Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Rentenversicherungsfreiheit für Bezieher einer Vollrente wegen Alters tritt erst nach Ablauf des Monats ein, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Dies bedeutet, dass auch neben einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch Beiträge zur Steigerung der Rente gezahlt werden. Dies erhöht den Anreiz, neben der Rente noch weiterzuarbeiten und den späteren Lebensstandard zu erhöhen.

Bis zum 31.12.2016 mussten Arbeitgeber, die einen Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze beschäftigen, den halben Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Diese Pflicht ist bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.

Hinzuverdienstregelungen

Um Beschäftigte möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, haben sie verschiedene Wahlmöglichkeiten zur flexiblen und selbstbestimmten Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand. Dies betrifft beispielsweise die Kombinierbarkeit von Einkommen aus Teilzeitarbeit und vorgezogener Altersrente. Wer neben einer Alters- oder vollen Erwerbsminderungsrente weiterarbeitet, darf mehr vom Zuverdienst behalten.

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ist seit 2023 wegfallen. Bei Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gelten 2024 folgende Hinzuverdienstgrenzen: