Früherkennung und Verhütung von Krankheiten

Ziel des Sozialgesetzbuchs ist es, für alle Altersgruppen und Lebensbereiche durch gezielte Vorsorge dem Entstehen von gesundheitlichen Schädigungen, Funktionsbeeinträchtigungen und Behinderungen entgegenzuwirken und ihre Verschlimmerung, so weit wie möglich, zu verhüten.

Gruppenmaßnahmen werden zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr durchgeführt. In Schulen und Behinderteneinrichtungen mit überdurchschnittlichem Kariesrisiko der Schüler werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr vorgenommen.

Einzeluntersuchungen finden u. a. in folgenden Fällen statt: