Gesundheitsvorsorge

(§§ 20 ff. SGB V) Die Leistungen zur Gesundheitsvorsorge sollen den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten erhalten oder verbessern. Handlungsfelder und Kriterien für die Präventionsmaßnahmen haben die Krankenkassen unter Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger zu bestimmen. Hierzu gehören z. B. Ernährungsberatung und Rückenschule. Auch Selbsthilfegruppen sollen von den Krankenkassen gefördert werden.

Die Ausgaben der Krankenkassen betrugen im Jahr 2022 2,15 Euro je Versicherten. Die Ausgaben in die betriebliche Gesundheitsförderung lagen bei 3,50 Euro je Versicherten. Die anderen Finanzmittel sind für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in sogenannten außerbetrieblichen Lebenswelten (Schulen, Kindertagesstätten und Stadtteile) ausgegeben worden.

Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge tragen die Krankenkassen die Kosten u. a. für

Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Krankenkassen mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen.