Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sind zum 1.1.2023 abgeschafft worden.
Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann neben seiner Rente unbegrenzt hinzuverdienen.
Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen das 14fachen der monatlichen Bezugsgröße hinzuverdient werden (ab 1.1.2025 = 19.661,25 Euro). Zum Hinzuverdienst zählen neben dem Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit auch bestimmte Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld. Bei einer Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung dürfen 39.322,50 Euro (6/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße) hinzuverdient werden (2025).