IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen, abgekürzt IGeL, sind ärztliche Leistungen, die nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung sind, da sie über das Maß einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung hinausgehen.

Im ambulanten Bereich können Ärzte mit einer Kassenzulassung (Vertragsärzte) neben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. Patienten müssen solche Leistungen selbst bezahlen, sofern sie diese nicht zusätzlich privat abgesichert haben.

Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen:

Diese Leistungen grenzen sich gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch ab, dass sie zwar im Einzelfall wünschenswert sind, aber eine medizinische Notwendigkeit nicht nachgewiesen ist.

Vor Beginn ist immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient zu schließen, und später muss eine Rechnung gestellt werden. Sie sollte den genauen Rahmen der IGeL-Leistung und die damit verbundenen Kosten enthalten. Durch das Patientenrechtegesetz wird der Behandlungsvertrag mit § 630a BGB rechtlich verankert.

Auf dem Internetportal www.igel-monitor.de können sich gesetzlich Krankenversicherte unabhängig über häufig angebotene IGeL-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung informieren. Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS). Finanziert wird der MDS vom Spritzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV).