Die 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Wirtschaft mit dem gesetzlichen Auftrag, die Interessen aller gewerblichen Unternehmen in ihrer jeweiligen Region zu vertreten. Sie unterstützen Unternehmen in sämtlichen Entwicklungsphasen – von der Gründung über die Expansion bis zur Nachfolge – und übernehmen Aufgaben wie Beratung, Weiterbildung, Innovationsförderung und breite Netzwerkarbeit. Die IHK sind die wichtigsten Interessenvertreter aller gewerbetreibenden Unternehmen in den Regionen. Die Kammern entlasten die Verwaltung, indem sie hoheitliche Aufgaben wie das Führen von Registern oder Prüfungen eigenverantwortlich wahrnehmen.
Geplant: Die neue Bundesregierung strebt einen deutlichen Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen an. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sollen von Erleichterungen, etwa bei der DSGVO-Dokumentationspflicht und der Bestellung von Betriebsbeauftragten, profitieren.
Eine Übersicht der Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Industrie- und Handelskammern finden Sie online unter www.ihk.de