(§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG) Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie im Bundesgebiet wohnen. Das monatliche Kindergeld beträgt
2022 | seit 2023 | |
für das 1. Kind | 219 EUR | 250 EUR |
für das 2. Kind | 219 EUR | 250 EUR |
für das 3. Kind | 225 EUR | 250 EUR |
für das 4. Kind und jedes weitere Kind | 250 EUR | 250 EUR |
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Arbeitsagenturen ausgezahlt. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zahlen das Kindergeld direkt an ihre Arbeitnehmer aus. Eine Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge findet nicht statt. Eltern bekommen auch dann das volle Kindergeld ausgezahlt, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.