Kindergeld

(§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG) Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie im Bundesgebiet wohnen. Das monatliche Kindergeld beträgt

  2022  seit 2023
für das 1. Kind 219 EUR 250 EUR
für das 2. Kind 219 EUR 250 EUR
für das 3. Kind 225 EUR 250 EUR
für das 4. Kind und jedes weitere Kind 250 EUR 250 EUR

Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Arbeitsagenturen ausgezahlt. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zahlen das Kindergeld direkt an ihre Arbeitnehmer aus. Eine Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge findet nicht statt. Eltern bekommen auch dann das volle Kindergeld ausgezahlt, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.