Kündigungsfristen

Die Grundkündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 2 BGB auf

Während der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB.

Einzelvertraglich können längere Fristen vereinbart werden, wobei für den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist gelten darf als für den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen ist nur möglich für Aushilfen, die weniger als drei Monate beschäftigt werden, und in Betrieben mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern. Die Kündigungsfrist muss im letzten Fall mindestens vier Wochen betragen, wobei von den verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 2 BGB nach dem Gesetzeswortlaut in § 622 Abs. 5 BGB nicht abgewichen werden darf.

Der folgenden Aufstellung kann man entnehmen, wann eine Kündigung zugehen muss, um wirksam eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses  im Jahr 2026 herbeiführen zu können.

Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen
bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu zehn Jahren
Ende des
Arbeitsverhältnisses
Beschäftigungsdauer
weniger als 2 Jahre
Beschäftigungsdauer
ab 2 Jahren
Beschäftigungsdauer
ab 5 Jahren
Beschäftigungsdauer
ab 8 Jahren
 Zustellung der Kündigung muss erfolgen bisZustellung der Kündigung muss erfolgen bisZustellung der Kündigung muss erfolgen bisZustellung der Kündigung muss erfolgen bis
15.1.202618.12.2025   
31.1.20263.1.2026*31.12.202529.11.202530./31.10.2025
15.2.202617.1.2026   
28.2.202631.1.202631.1.202531.12.202529.11.2025
15.3.202614.2.2026   
31.3.20263.3.202628.2.202631.1.202631.12.2025
15.4.202617.3.2026   
30.4.20262.4.202631.3.202628.2.202631.1.2026
15.5.202617.4.2026   
31.5.20262.5.202630.4.202631.3.202628.2.2026
15.6.202618.5.2026   
30.6.20262.6.202630.5.202630.4.202631.3.2026
15.7.202617.6.2026   
31.7.20263.7.202630.6.202630.5.202630.4.2026
15.8.202618.7.2026   
31.8.20263.8.202631.7.202630.6.202630.5.2026
15.9.202618.8.2026   
30.9.20262.9.202629.8.202631.7.202630.6.2026
15.10.202617.9.2026   
31.10.20262.10.202630.9.202631.8.202631.7.2026
15.11.202617.10.2026   
30.11.20262.11.2026*30./31.10.2026*30.9.202631.8.2026
15.12.202617.11.2026   
31.12.20263.12.202630.11.202630./31.10.2026*30.9.2026

* Liegt der Fristbeginn (Tag der Zustellung der Kündigung) auf einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag könnte der Zugang problematisch werden. Zur Sicherheit sollte die Kündigung dann spätestens am letzten Werktag davor zugehen.