Patientenrechte

Jeder Patient hat das Recht, von seinem Arzt vor der Behandlung in einem persönlichen Gespräch verständlich und angemessen aufgeklärt und beraten zu werden. Abhängig von der Erkrankung hat der Arzt über die geeignete Vorbeugung, die Diagnose und über Nutzen und Risiken diagnostischer Maßnahmen sowie der Behandlung selbst und der zur Anwendung kommenden Arzneimittel und Medizinprodukte zu informieren. Darüber hinaus hat der Patient das Recht, sich über die Chancen der Behandlung im Vergleich zum Krankheitsverlauf ohne Behandlung beraten zu lassen. Ferner hat der Arzt den Patienten über alternative Behandlungsmöglichkeiten und über eventuell erforderliche Nachbehandlungen aufzuklären. Der Patient muss nach der Aufklärung in die Lage versetzt werden, beurteilen zu können, was die vorgesehene Behandlung für ihn persönlich bedeuten kann. Die Patientenrechte gelten in jedem Behandlungsverhältnis, also z.B. auch gegenüber Heipraktikern.

Zu den Rechten gehören z.B.:

Durch das Patientenrechtegesetz soll die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. Ärzten und Krankenhäusern sowie den Krankenkassen gestärkt werden. Auch sollen Krankenkassen ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen unterstützen.