Sachbezüge

Sachzuwendungen können steuerfrei bleiben, wenn sie die Freigrenze von 50 EUR nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).

SvEV) Zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gehören auch Sachbezüge, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Unterkunft und Verpflegung kostenfrei oder verbilligt erhält. Dabei werden folgende bundeseinheitliche monatliche Werte zugrunde gelegt:

 

Sachbezugswerte für 2026 EUR
Verpflegung 345,00
Frühstück 71,00
Mittagessen 137,00
Abendessen 137,00
Unterkunft 285,00