Sachbezüge

Sachzuwendungen können steuerfrei bleiben, wenn sie die Freigrenze von 50 EUR nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).

SvEV) Zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gehören auch Sachbezüge, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Unterkunft und Verpflegung kostenfrei oder verbilligt erhält. Dabei werden folgende bundeseinheitliche monatliche Werte zugrunde gelegt:

 

Sachbezugswerte für 2025 EUR
Verpflegung 333,00
Frühstück 69,00
Mittagessen 132,00
Abendessen 132,00
Miete, grds. ortsüblicher Mietpreis (vgl. entsprechenden Mietspiegel), wenn die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden ist pro m2 Wohnraum 4,95
Unterkunft 282,00