Sachzuwendungen können steuerfrei bleiben, wenn sie die Freigrenze von 50 EUR nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
SvEV) Zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gehören auch Sachbezüge, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise Unterkunft und Verpflegung kostenfrei oder verbilligt erhält. Dabei werden folgende bundeseinheitliche monatliche Werte zugrunde gelegt:
Sachbezugswerte für 2024 | EUR |
Verpflegung | 313,00 |
Frühstück | 65,10 |
Mittagessen | 123,90 |
Abendessen | 123,90 |
Miete, grds. ortsüblicher Mietpreis (vgl. entsprechenden Mietspiegel), wenn die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden ist pro m2 Wohnraum | 4,89 |
Unterkunft | 278,00 |