Selbstständige

Selbstständige sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und für ihre soziale Absicherung allein verantwortlich.

Nach § 2 SGB VI sind in der Rentenversicherung ausnahmsweise versicherungspflichtig selbstständig tätige

In der Krankenversicherung können sich Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. In der Pflegeversicherung sind diese Personengruppen dann automatisch pflichtversichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich.