(§ 18h SGB IV) Der Rentenversicherungsträger vergibt für Personen, die eine erste Beschäftigung aufnehmen, einen Versicherungsnummern-Nachweis (Sozialversicherungsausweis).
Dieser kann durch die Unternehmen in einem automatisierten Verfahren bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgerufen werden.