Verjährungsfristen

Die wichtigsten Verjährungsfristen im Arbeitsrecht sind:

Sachverhalt Frist Beginn der Frist Rechtsquelle
Abfindung 3 Jahre Jahresende § 195 BGB
Arbeitslosengeld 4 Jahre Jahresende § 45 SGB I
Arbeitsentgelt 3 Jahre Jahresende § 195 BGB
Beitragsrückerstattung 4 Jahre Ablauf Kalenderjahr der Entrichtung § 45 SGB I
Darlehen (Rückzahlung) 3 Jahre Entstehung des Anspruchs § 195 BGB
Eigentum (Herausgabe) 30 Jahre Entstehung des Anspruchs § 197 BGB
Entleiher (Verwendungsersatz) 6 Monate Rückgabe der Sache § 606 BGB
Firmenfortführung (Verbindlichkeiten) 5 Jahre Eintragung im Handelsregister bzw. Bekanntmachung der Übernahme §§ 25, 26 HGB
Fürsorgepflicht bei Beamten (Verletzung) 3 Jahre Entstehung des Anspruchs § 195 BGB 
Gerichts(vollzieher)kosten (Rückerstattung) 4 Jahre Jahresende (nicht vor rechtskräftiger Entscheidung) § 8 GvKostG
Gerichts(vollzieher)kosten (Zahlung) 4 Jahre mit Ablauf der rechtskräftigen Verfahrenserledigung § 8 GvKostG
Gewinnanteile Privater 3 Jahre Jahresende § 195 BGB
Handelsvertreter (Vertrag) 3 Jahre Jahresende § 195 BGB
Handlungsgehilfe (Schadenersatzanspruch) 3 Monate Kenntnis des Geschäftsabschlusses §§ 60, 61 HGB
Handlungsgehilfe (Verstoß gegen Wettbewerbsverbot) 5 Jahre spätestens nach Geschäftsabschluss §§ 60, 61 HGB
Kindergeld 4 Jahre Jahresende § 45 SGB I
Zeugnis (Ausstellung) 3 Jahre Entstehung des Anspruchs § 195 BGB