Wahltarife

(§ 53 SGB V) Die Krankenkassen können ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Für die Versicherten bedeutet das mehr Wahlmöglichkeiten und bessere Vergleichbarkeit der Angebote. Folgende Wahltarife sind möglich bzw. müssen von den Krankenkassen angeboten werden:

Für bestimmte Wahltarife gilt eine Mindestbindungsfrist. In dieser Zeit kann die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse grundsätzlich nicht gekündigt werden.