Wehrdienst

Der verpflichtende Wehrdienst ist seit 1.7.2011 ausgesetzt. An seine Stelle ist die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes getreten. Der verpflichtende Wehrdienst gilt nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Die Mitgliedschaft bleibt während eines freiwilligen Wehrdienstes grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen. Die pauschalen Beiträge werden vom Bund übernommen. Auch zahlt der Bund Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.