Wehrdienst

Der verpflichtende Wehrdienst ist seit 1.7.2011 ausgesetzt. An seine Stelle ist die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes getreten. Der verpflichtende Wehrdienst gilt nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Die Mitgliedschaft bleibt während eines freiwilligen Wehrdienstes grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen. Die pauschalen Beiträge werden vom Bund übernommen. Auch zahlt der Bund Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Zum 1.1.2026 ist eine verpflichtende Musterung für alle Männer ab Geburtsjahrgang 2008 in Kraft getreten. Dazu gehören das Ausfüllen eines Fragebogens sowie die Musterung durch medizinisches Personal der Bundeswehr. Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung freigestellt.

Zuschüsse zur Führerscheinausbildung können ggf. steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 5 f EStG).