Alternative Heilmethoden

Unter den allgemeinen Begriff der alternativen Heilmethoden fallen verschiedenste Heil- und Diagnoseverfahren. Im Gegensatz zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin bedienen sich alternative Heilmethoden weitgehend ganzheitlicher, natürlicher und psychologischer Verfahren. Die alternativen Heilmethoden, auch Alternativmedizin genannt, und die Schulmedizin können sich ergänzen.

Die Krankenkassen dürfen Leistungen allerdings nur im Rahmen ihres gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Leistungskatalogs übernehmen. Eine Kostenübernahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ist nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen möglich. Im Rahmen eines Wahltarifes können die Krankenkassen auch die Kostenübernahme der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel) anbieten.

In Erprobungsregelungen, auch Modellvorhaben genannt, können die Krankenkassen zusätzliche Leistungen erbringen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören (§§ 63 - 65 SGB V). Diese Modellvorhaben dienen der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Ziel ist die Gewinnung von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über Nutzen und Wirtschaftlichkeit der erprobten medizinischen Verfahren. Auf einer solchen Grundlage kann dann der Gesetzgeber entscheiden, ob diese Verfahren künftig in den Leistungskatalog aller Krankenkassen aufgenommen werden sollen oder nicht.