Beitragsfuß

(§ 167 Abs. 2 SGB VII) Der Beitragsfuß ist neben den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten sowie den Gefahrklassen Grundlage zur Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei stellt der Beitragsfuß den Grundbeitrag dar, den der Arbeitgeber für 1.000 EUR Gesamtentgelt in Gefahrklasse 1 zu zahlen hat. Der Beitragsfuß wird ermittelt aus den Gesamtentgelten der Gewerbezweige/Unternehmensbereiche und deren Gefahrklassen (= Gesamtbeitragseinheiten). Die Einzelheiten der Beitragsberechnung sind den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung überlassen. Die jeweiligen Satzungen geben Aufschluss über den Verfahrensablauf.