Gefahrklassen

(§ 157 SGB VII) Die Gefahrklasse ist Teil der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Der einzelne Arbeitgeber wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft in eine bestimmte Gefahrklasse eingestuft. Sie stellt das Unfallrisiko für die einzelne Branche dar und wirkt sich proportional auf den Beitrag aus. Anzahl und Schwere der in den einzelnen Gewerbezweigen vorkommenden Arbeitsunfälle spiegeln die Höhe der Gefahrklasse wider.

Zum Beispiel ist in der Gefahrklasse 0,62 der Beitrag - bei gleichen Leistungen - doppelt so hoch wie in der Gefahrklasse 0,31.