Betriebsrentner

Als Betriebsrentner/in bezeichnet man eine/n ehemalige/n Mitarbeitende/n, der/die Leistungen aus einer Versorgungszusage der betrieblichen Altersversorgung bezieht.

Betriebsrentner und Betriebsrentnerinnen werden auch als Versorgungsempfänger bzw. Versorgungsempfängerinnen bezeichnet.

Die Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, wenn ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag dies vorsieht oder dies freiwillig durch das Unternehmen z. B. im Arbeitsvertrag angeboten wird.

Finanziert werden kann die betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung (z. B. das Weihnachtsgeld) oder durch freiwillige Einkommensbestandteile, die der Betrieb an die Mitarbeitenden zahlt. In jedem Fall übernimmt der Betrieb die Auswahl und die Abführung der Beitragszahlungen.

Für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung sind folgende Durchführungsformen möglich:

Seit 1.1.2022 hat ein Unternehmen Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.