Bezugsgröße

(§ 18 SGB IV) Die Bezugsgröße spiegelt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr wider. Sie wird im Voraus für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.

Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Werte der Sozialversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Bezugsgröße. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten dagegen unterschiedliche Werte.

Bezugsgrößen 2024

West + Ost (nur KV und PV) EUR
Jährlich 42.420,00
Monatlich 3.535,00
Kalendertäglich 117,83
Ost (nur RV und AlV)  
Jährlich 41.580,00
Monatlich 3.465,00
Kalendertäglich 115,50