Einstrahlung

(§ 5 SGB IV) Einstrahlung ist die vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers aus einem ausländischen Beschäftigungsverhältnis in die Bundesrepublik Deutschland mit der Folge, dass die deutsche Krankenversicherungspflicht bzw. -versicherungsberechtigung nicht gilt. Dabei muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses handeln. Ebenfalls muss die Dauer der Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt sein.