Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich ausgefallenen Einkommens (in der Regel Arbeitsentgelt) gewährt. Zu den Entgeltersatzleistungen gehören das Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Pflegeunterstützungsgeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird als Bemessungsgrundlage für die Berechnung gesondert berücksichtigt. Bezieher von Entgeltersatzleistungen sind grundsätzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern sie vor Zahlung der Entgeltersatzleistung versichert waren.