Grundfreibetrag

Der sog. Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum des einzelnen Bürgers. Der Grundfreibetrag, bis zu dem nach den Tarifvorschriften des Einkommensteuergesetzes das zu versteuernde Einkommen steuerfrei bleibt, beträgt 2024 = 11.784 EUR und 2025 = 12.096 EUR (§ 32a Abs. 1 EStG). Für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten gelten die doppelten Grenzen.

Da je nach Zusammensetzung des Einkommens neben dem Grundfreibetrag auch noch andere Frei- und Pauschbeträge zu berücksichtigen sind, können regelmäßig weit höhere Einnahmen letztlich steuerfrei bleiben.