Höchstbeiträge

Unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen und der jeweiligen Beitragssätze ergeben sich in der Sozialversicherung folgende monatliche Höchstbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil):

Höchstbeiträge* 2025 (€) 2026 (€)
Krankenversicherung    
Allgemeiner Beitragssatz 804,82 848,62
Ermäßigter Beitragssatz 771,76 813,76
Rentenversicherung 1.497,30 1.571,70
Arbeitslosenversicherung 209,30 219,70
Pflegeversicherung 198,46 209,26
Beitragszuschlag für Kinderlose 33,06 34,86

 * Ohne Zusatzbeitragssatz

Für die aus dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge schreibt die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) das Berechnungsverfahren vor. Demnach werden Beiträge, die vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen sind, durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschließender Verdopplung des gerundeten Ergebnisses berechnet.