Beitragssätze

Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, nach dem die Beiträge aus den maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden. Die Beitragssätze zu allen Zweigen der Sozialversicherung – mit Ausnahme der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze – werden durch Gesetz festgesetzt.

  2024 in %
Krankenversicherung  
Allgemeiner Beitragssatz 14,60
Ermäßigter Beitragssatz 14,00
Zusatzbeitragssatz kassenindividuell
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,70
Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte 13,00
Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt 5,00
Rentenversicherung 18,60
Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte 15,00
Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt 5,00
Arbeitslosenversicherung 2,60
Pflegeversicherung* 3,40
Beitragszuschlag für Kinderlose 0,60

* Weitere Abschläge pro Kind möglich