Lohnsteuerkarte

Bis einschließlich 2010 haben die Gemeinden eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. 2011 ging die Zuständigkeit grundsätzlich von den Gemeinden auf die Finanzämter über. Arbeitgeber können die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten über die Datenbank beim BZSt abrufen. Das Verfahren nennt sich ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale).

Die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum des Arbeitnehmers, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers (ggf. des Ehegatten bei glaubensverschiedenen Ehen), Steuerfreibetrag im Bedarfsfall (§ 39a EStG), Hinzurechnungsbetrag (§ 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG) werden im ELStAM-Verfahren von den Gemeinden bzw. den Finanzämtern an die ELStAM-Datenbank beim BZSt übermittelt und können dort über die jeweilige Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen abgerufen werden.