Personengruppenschlüssel

In den Meldungen zur Sozialversicherung sind unter anderem Personengruppenschlüssel anzugeben:

101Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
102Auszubildende ohne besondere Merkmale
103Beschäftigte in Altersteilzeit
104Hausgewerbetreibende
105Praktikanten
106Werkstudenten
107Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
108Bezieher von Vorruhestandsgeld
109Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
110Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
111Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen
112Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft
113Nebenerwerbslandwirte
114Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt
116Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG
117Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte
118Unständig Beschäftigte
119Versicherungsfreie Altersvollrentner
120Versicherungspflichtige Altersvollrentner
121Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt
122Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen
123Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
124Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
127Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind
190Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind