In den Meldungen zur Sozialversicherung sind unter anderem Personengruppenschlüssel anzugeben:
101 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale |
102 | Auszubildende ohne besondere Merkmale |
103 | Beschäftigte in Altersteilzeit |
104 | Hausgewerbetreibende |
105 | Praktikanten |
106 | Werkstudenten |
107 | Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen |
108 | Bezieher von Vorruhestandsgeld |
109 | Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV |
110 | Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV |
111 | Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen |
112 | Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
113 | Nebenerwerbslandwirte |
114 | Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt |
116 | Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG |
117 | Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte |
118 | Unständig Beschäftigte |
119 | Versicherungsfreie Altersvollrentner |
120 | Versicherungspflichtige Altersvollrentner |
121 | Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt |
122 | Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen |
123 | Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten |
124 | Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
127 | Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind |
190 | Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind |