Telematik im Gesundheitswesen

Der Begriff Telematik ist zusammengesetzt aus Telekommunikation und Informatik.

Die Telematik im Gesundheitswesen soll Informations- und Kommunikationsdefiziten im deutschen Gesundheitswesen entgegenwirken. Die Krankenversicherungskarte wurde durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt. Dadurch sollen eine Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung und der patientenorientierten Dienstleistungen, eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und die Stärkung der Eigenverantwortung und Mitwirkungsbereitschaft der Versicherten erreicht werden.

Telematik kann im deutschen Gesundheitswesen u. a. zum Wissenstransfer oder zur Kommunikation bei umfangreichen Behandlungen von Patienten und in der Telemedizin genutzt werden. Trotz räumlicher Trennung kann Telediagnostik, insbesondere im Notfall, die medizinische Versorgung ermöglichen. Voraussetzungen für telematische Infrastrukturen sind u. a. IT-Standards und datenschutzrechtliche Regelungen.