Werbegeschenke

Werbegeschenke - z. . an Kunden - kann der Arbeitgeber nur bis zum Betrag von 35 EUR im Wirtschaftsjahr (zuzüglich Mehrwertsteuer) als Betriebsausgaben geltend machen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Wird der Arbeitnehmer damit beauftragt, die Werbegeschenke zu kaufen und legt er die Kosten vor, so handelt es sich bei der Erstattung um steuerfreien Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG). Dabei hat im Innenverhältnis zum Arbeitnehmer die Grenze von 35 EUR keine Bedeutung. Der Unternehmer/Arbeitgeber kann die Besteuerung der Zuwendung der Geschenke beim Empfänger vermeiden, wenn er pauschal die Besteuerung gem. § 37b EStG mit 30 % vornimmt.