Beitrags- und Personengruppenschlüssel

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen zur Sozialversicherung und im Beitragsnachweis des Arbeitgebers mit einem vierstelligen nummerischen Schlüssel zu versehen. Die Zahlen für die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist. Im Feld der Arbeitslosenversicherung wird auch die Umlage für das Insolvenzgeld verschlüsselt. Keine Beitragspflicht wird mit der Ziffer 0 ausgewiesen.

Beschäftigungsverhältnis Personengruppe Beitragsgruppe
KV/RV/AV/PV
Arbeitnehmer
- pflichtversichert 101 1111
- mit Rentenbezug aus Versorgungswerk 101 1011
- PKV 101 0110
- freiwillige KV, Selbstzahler 101 0111
- freiwillige KV, Firmenzahler 101 9111
Auszubildender 102 1111
Studenten
- vorgeschriebenes Vorpraktikum 105 0110
- vorgeschriebenes Zwischenpraktikum 190 0000
- vorgeschriebenes Nachpraktikum mit Entgelt 101 1111
- vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Entgelt 105 0110
Werkstudenten 106 0100
Versicherungsfreie Altersvollrentner
- vor Erreichen der Altersgrenze 119 0110
- nach Erreichen der Altersgrenze 119 0300
Versicherungspflichtige Altersvollrentner
- vor Erreichen der Altersgrenze 120 3111
- nach Erreichen der Altersgrenze 120 3301