ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt, welches die elektronische Übermittlung von Steuerdaten zum Ziel hat. Zu den bereits realisierten Bereichen zur Übermittlung von Jahressteuererklärungsdaten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Bereitstellung von Einkommensteuerbescheiddaten wird das Verfahren auf weitere Steuerarten und die Einbeziehung von Steuerbescheinigungen (Kapitalertragsteuern, Vermögenswirksame Leistungen etc.) sowie notwendige Anlagen (Bilanzen, GuV-Rechnung) ausgeweitet.
Dabei wurde die sogenannte Elektronische Lohnsteuerkarte mit dem sog. ELSTER-Lohn vordringlich realisiert. Insoweit kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen seiner Arbeitnehmer direkt an das Finanzamt leiten. Die Papierlohnsteuerkarte wurde durch das Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) abgelöst.
Das sog. ELSTER-Online-Portal bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung.
Weiter Informationen erhalten im Sie Internet unter www.elster.de.