Erfolgsbeteiligung

Erfolgsbeteiligung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierin ist geregelt, dass der Arbeitnehmer zusätzlich zur fixen Lohn-/Gehaltszahlung einen Anteil am Unternehmenserfolg erhält, der sich am erzielten Gewinn, am Ertrag oder an der Leistung orientiert. Bei der Erfolgsbeteiligung handelt es sich um eine Einnahme aus der Beschäftigung und damit im Sinne der Sozialversicherung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wenn die Erfolgsbeteiligung sich einem Erfolg oder einer Leistung in einem bestimmten Abrechnungszeitraum zuordnen lässt, handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt und ist in diesem Monat beitragspflichtig. Anderenfalls ist die Erfolgsbeteiligung als Einmalzahlung bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.