Fehlzeiten

Fehlzeiten sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer gesetzlich oder tarifvertraglich bedingt am Arbeitsplatz fehlt. Dabei handelt es sich um: Feiertage, Urlaub, Bildungsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Aus- und Weiterbildung, Betriebsversammlungen, Krankheit, Kur, Unfall, Streik und Aussperrung.

In den genannten Fällen hat der Arbeitnehmer das Recht, vom Arbeitsplatz fernzubleiben. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat er aber nur, wenn dies ausdrücklich geregelt ist, wie z. B. bei Feiertagen, Urlaub oder Krankheit.

Ist der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen wie Heirat oder Umzug verhindert, seine Arbeitsleistung zu erbringen, hat er in der Regel gemäß § 616 Abs. 1 BGB  einen Anspruch auf Freistellung und Vergütung, soweit dies nicht anderweitig vertraglich geregelt ist oder ausdrücklich abbedungen wurde. Dies gilt aber z. B. grundsätzlich nicht für private Behördengänge.

Darüber hinaus gibt es noch unentschuldigte Fehlzeiten, die in der Regel zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen (z. B. Absentismus).