Fehlzeiten

Fehlzeiten sind Zeiten, in denen Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Regelungen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere: Feiertage, Urlaub, Bildungsurlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Aus- und Weiterbildung, Betriebsversammlungen, Krankheit, Kur, Unfall, Streik und Aussperrung.

In den genannten Fällen haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, vom Arbeitsplatz fernzubleiben. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht jedoch nur, soweit dies gesetzlich, tariflich oder vertraglich ausdrücklich geregelt ist – etwa bei Feiertagen, Urlaub oder Krankheit.

Liegt der Grund der Arbeitsverhinderung in persönlichen Umständen – etwa Hochzeit oder Umzug – besteht nach § 616 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag diesen Anspruch nicht ausschließt oder einschränkt. Für private Behördengänge besteht dieser Anspruch grundsätzlich nicht.

Fehlzeiten, die ohne rechtfertigenden Grund erfolgen, gelten als unentschuldigt und können arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Abmahnung, Kündigung) auslösen.