Versorgungsbezüge

(§ 229 SGB V) Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die beispielsweise vom Arbeitgeber oder von Versorgungseinrichtungen zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Solche Bezüge sind in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig. Für die Beitragsberechnung gilt bei pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsentrichtung entfällt jedoch, wenn der monatliche Versorgungsbezug 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2024 = 176,75 EUR).

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz rechtmäßig ist und nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSG, 24.08.2005 – B 12 KR 29/04 R).