Krankenkassenliste

Damit die Vollständigkeit der Lohn- und Beitragsabrechnung sowie des Beitragsnachweises gesichert ist, haben die Arbeitgeber für jeden Abrechnungszeitraum sämtliche Beschäftigten unter Angabe des Namens, Vornamens und der Personal-/Stammnummer listenmäßig zu erfassen. Diese Zusammenführung wird als Krankenkassenliste oder Beitragsabrechnung bezeichnet und ist nach Krankenkassen zu trennen. Die Krankenkassenliste hat für jede Entgeltabrechnung u. a.

zu enthalten. Ferner sind u. a. das gezahlte Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld und die hierauf entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen anzugeben und zu summieren.