Schüler

Ferienarbeit von Schülern unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug, außerdem liegt in der Regel in allen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungsfreiheit im Rahmen einer geringfügigen kurzfristigen Beschäftigung vor. Steuerliche Sonderregelungen für Ferienarbeit existieren nicht.

Für die versicherungsfreien Schüler sind Lohnunterlagen zu führen. Die Daten der einzelnen Abrechnungsergebnisse der jeweiligen Arbeitnehmer sind je Kalenderjahr zusammenzufassen. Damit die Versicherungsfreiheit ggf. bei einer Betriebsprüfung nachvollzogen werden kann, sind u. a. der Status des Beschäftigten (Schüler), die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt und das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt festzuhalten. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen, wie z. B. aktuelle Schulbescheinigung sowie Arbeitsverträge, aufzubewahren.