Mutterschaftsleistungen

(§ 24c SGB V) Während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gibt es zahlreiche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zuzahlung. Hierzu gehören Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Betreuung und Hilfe bei der Entbindung, Haushaltshilfe bzw. häusliche Pflege, Hebammenhilfe und Mutterschaftsgeld. Die Versicherte kann ambulant in einem Krankenhaus, in einer von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung, in einer Hebammenpraxis, im Rahmen einer Hausgeburt oder stationär in einem Krankenhaus entbinden.