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Aktualisierte FAQs zur Ukraine

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Fragen-Antworten-Katalog zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ukraine aktualisiert und die Kulanzregelungen bis zum 31.12.2023 verlängert.

Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. 

Das BMF hat eine Reihe von Sonder- und Kulanzregelungen erlassen. Die FAQs zur Ukraine geben einen Überblick über die näheren Einzelheiten. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise.

Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.

Der Arbeitgeber kann bis zum 31. Dezember 2023 z.B. steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an seine Arbeitnehmer leisten, wenn diese durch den Krieg in der Ukraine unmittelbar selbst geschädigt sind. Steuerfrei sind zudem Leistungen zur Unterstützung der Angehörigen des Arbeitnehmers, soweit diese unmittelbar durch den Krieg in der Ukraine selbst geschädigt sind.