In diesem Extra dreht sich alles um die Regelungen für die Beitragsberechnung und -abführung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Sie können sich über die Verteilung, Zahlung, Fälligkeit und Erstattung der Beiträge informieren, die Beitragssätze und die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen nachvollziehen oder auch die Erstattungsmöglichkeiten zu Unrecht entrichteter Beiträge prüfen.
Das ideale Tool für die Arbeit in der Lohnabrechnung: Entsprechend der für die Kurzarbeit erforderlichen Abrechnungsliste (Vordruck 108) wird das Entgelt auch für Gehaltsempfänger (Monatsentgelt) auf die Arbeits-/Ausfallstunden heruntergebrochen. Auch die Höhe der SV-Beitragserstattung wird unter Berücksichtigung der BBG mit ausgegeben.
Neueinstellung, Entgelterhöhung oder Jahreswechsel: Bei der Feststellung des JAE (regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt) werden Arbeitgeber durch unseren neuen Rechner unterstützt. Das Tool hilft bei der Prüfung der Krankenversicherungspflicht/-freiheit z.B. dadurch, dass die gängigsten Einnahmen aufgelistet sind und die Beurteilung gleich mitgeliefert wird. Das Ergebnis dient der prüffähigen Dokumentation in den Entgeltunterlagen.
Freiwillig oder privat versicherte Arbeitnehmer, die z. B. wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Wir stellen Ihnen das Wichtigste zum Thema Arbeitgeberzuschüsse in der Kranken- und Pflegeversicherung aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht vor.
Ab sofort bieten wir Ihnen unter der Dachmarke Personalcomfort einen ganz neuen Service zur Entgeltabrechnung an: Mit dem cloudbasierten Programm >edlohn wickeln Sie auch besondere Abrechnungsfälle effizient, professionell und sicher ab.
Achtung: >edlohn ersetzt unser bisheriges Programm Personalinfo comfort komplett seit 01.01.2022.