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Arbeitnehmer wird zum Rentner - was geschieht steuerlich?

Erhält der Arbeitnehmer erstmals Rentenbezüge, besteht eine Unsicherheit, wie das Finanzamt die Versteuerung vornimmt. Arbeitgeber sollten ihre kurz vor der Rente stehenden Mitarbeiter auf einen sog. Alterseinkünfte-Rechner hinweisen.

Oftmals besteht Unsicherheit, ob man als Rentner weiter Steuern zahlen muss. Im Arbeitsleben ist die Steuer ja in der Regel über die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer abgegolten. Bei der Rente gibt es aber keine sogenannte Quellensteuer und das Finanzamt verlangt ggf. im Nachhinein über die Einkommensteuerveranlagung noch Steuern.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BaySfSt) hat einen Alterseinkünfte-Rechner für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht. Seit 2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Betroffene ihre Einkommensteuer ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen. Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.

Erläuterungen und Hinweise sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt. Der Alterseinkünfte-Rechner ist auf der Homepage des BaySfSt zu finden.