Die von einem Steuerzahler geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs staatenbezogen aufzuteilen. Das BMF-Schreiben vom 17.9.2018 enthält entsprechende Tabellen zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen.
Die Tabellen sind für 2019 anzuwenden und gelten für das gesamte Kalenderjahr. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.
Das Schreiben ist unter Schreiben v. 17.09.2018 - IV C 3 - S 2221/09/10013 :001 auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufbar.