Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Dies ist inzwischen mit der Bekanntmachung vom 24. September 2024 geschehen.
Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1255) zu beachten.
Sowohl das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 als auch das BMF-Begleitschreiben zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung sind auf den Internetseiten des BMF abrufbar.