Die neue Entlastungsprämie (§ 3 Nr. 11d EStG) war durch den Deutschen Bundestag als Artikel 6 in das „Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ aufgenommen worden. Sie ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zum 30. Juni 2027 eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen, um begünstigt zu sein.
Die Prämie ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Bundesregierung als Reaktion auf die finanziellen Belastungen der Bürger durch den Irankrieg auf den Weg gebracht hat. Dazu gehört auch der sogenannte „Tankrabatt“, den der Bundesrat am 24. April 2026 in einer Sondersitzung gebilligt hatte.
Es ist damit zu rechnen, dass Arbeitgeber vorbehaltlich der erwarteten Zustimmung des Bundesrats ab Mitte Mai 2026 die steuerfreie Entlastungsprämie gewähren können. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am 8. Mai 2026 wären noch formell die Unterschrift des Bundespräsidenten und die darauffolgende Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abzuwarten.