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Bundesrat diskutiert Krankenkassenbeiträge für Selbstständige

Der Bundesrat diskutiert am Freitag (10. Februar 2017) die Beitragsberechnung für Selbständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hintergrund sind die steigenden Beitragsschulden. Sie haben mit sechs Milliarden Euro einen neuen Rekordwert erreicht.

Das Land Thüringen hat mit Unterstützung der Länder Berlin und Brandenburg eine Bundesratsinitiative zur Neugestaltung der Beitragsberechnung für sogenannte Solo-Selbstständige in der GKV gestartet. Die drei Länder gehen davon aus, dass viele dieser Versicherten von den Mindestbeiträgen überfordert sind. Sie verweisen darauf, dass 82 Prozent der Solo-Selbstständigen durchschnittlich nur 787 Euro pro Monat verdienen würden. Für die Beitragsberechnung von Selbstständigen in der GKV wird derzeit ein Mindesteinkommen von 1.487,50 Euro (West) bzw. 1.330,00 Euro (Ost) zugrunde gelegt.

Die Bundesratsinitiative fordert, dass die Beitragsberechnung für Selbstständige in der GKV an die von Arbeitnehmern angeglichen wird. „Solo-Selbständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu ihrem erzielten Einkommen eine zu hohe Beitragslast zu schultern“, kritisiert Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) verweist auf die prekäre Finanzsituation der rund 200.000 Solo-Selbstständigen in der Hauptstadt. Ein Großteil verdiene durchschnittlich weniger als 800 Euro im Monat. „Das reicht nicht für eine Absicherung gegenüber Krankheit“, so Kolat. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) appellierte daher an die Bundesregierung: „Der Bund muss schnell handeln.“

Auch die Gesundheitsexpertin der Links-Fraktion im Bundestag Kathrin Vogler sieht dringenden Handlungsbedarf. Sie fordert, als Soforthilfemaßnahme die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abzusenken.